Maygutstrasse 26, 3084 Wabern (Köniz) · Parzelle Nr. 5711 · 761 m²

Was am Haus gemacht wurde.

Gebaut 1952 als einstöckiger Bungalow, 1969/70 um ein Dachgeschoss erweitert, 2005 umfassend renoviert – und seit rund zehn Jahren unbewohnt. Damit Sie sich ein Bild machen können, bevor Sie rechnen: hier steht, was wann gemacht wurde, mit Quelle.

← Zurück zur Objektseite
1952Baujahr gemäss Gebäudeversicherung
940 m³Umbauter Raum, Schätzung 2004
139 m²Gebäudegrundfläche gemäss Grundbuch
150 m²Nettowohnfläche (gerundet) auf 2 Etagen
Chronologie

Sieben Jahrzehnte in acht Schritten.

Die Angaben stammen aus Bauplänen, der Verkehrswertschätzung 2004, der Bauabrechnung 2005, dem Kontrollbericht 2026 und den Auskünften der Eigentümerschaft. Die Quelle steht bei jedem Eintrag.

1951/52Neubau als einstöckiges Wohnhaus mit GarageMassivbau, Ölzentralheizung, Luftschutzraum im Untergeschoss.Ausführung: Baupläne vom 3.12.1951Baupläne, Gebäudeversicherung GVB
1969/70Dachstock-AusbauZwei Zimmer à rund 26 m², WC/Dusche, zwei Estriche – aus dem «Bungalow» wird ein zweigeschossiges Haus.Ausführung: Architekt Heinrich Schubnell, SpiegelAngabe Eigentümerschaft
1969–2005Laufender UnterhaltFenster etappenweise ersetzt, Storen erneuert (Fa. Dellsperger), Eingangstür mit Sicherheitsschloss.Ausführung: diverse BetriebeAngabe Eigentümerschaft
2004VerkehrswertschätzungZustand ohne wesentlichen aufgestauten Unterhalt; Empfehlung: Umgebung und Garagenzufahrt auffrischen.Ausführung: U. Seiler + Partner, StettlenSchätzung vom 15.7.2004
2005GesamtrenovationKüche, Fenster und Bodenbeläge (Schreiner), Elektroinstallationen, Sanitär- und Heizungsinstallationen, Gipser- und Malerarbeiten, Plattenarbeiten, Bad im Obergeschoss, Aussengeländer, Dach-Sockelrohr. Bauabrechnung netto rund CHF 162'000.Ausführung: Architekt Josef Wyss, Häutligen; u. a. Walther + Fankhauser (Elektro), Krebs AG (Sanitär/Heizung), Morgenthaler (Schreiner)Bauabrechnung vom 15.8.2005
2007SonnenstorenZwei Sonnenstoren an der Südseite.Ausführung: Fa. DellspergerAngabe Eigentümerschaft
ab ca. 2015Haus unbewohntKein Unterhalt mehr; der Garten verwildert, Marderbefall im Dach.Elektrokontrolle 2026
2026Periodische Elektrokontrolle (NIV)Installation wegen Marderschäden vom Netz getrennt; Nullung nach altem Schema – eine Sanierung ist vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.Ausführung: energiecheck bern agKontrollbericht vom 7.4.2026
Belege

Diese Unterlagen liegen vor.

Die Dokumente sind Teil des Verkaufsdossiers und können bei ernsthaftem Kaufinteresse eingesehen werden.

Bau und Ausbau

  • Baupläne vom 3.12.1951
  • Gebäudeversicherungsausweis GVB
  • Grundrisspläne: aktuell keine vorhanden

Renovation 2005

  • Bauabrechnung vom 15.8.2005
  • Rechnungen der beteiligten Betriebe

Bewertung und Kontrolle

  • Verkehrswertschätzung U. Seiler + Partner, 15.7.2004
  • Kontrollbericht NIV energiecheck bern ag, 7.4.2026

Objektunterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Katasterplan
  • Auskunft Bauinspektorat Köniz
Einordnung

Was das für Sie bedeutet.

Wir legen die bekannten Punkte von uns aus offen, statt sie einer späteren Prüfung zu überlassen.

Die Renovation von 2005 ist zwanzig Jahre her

Küche, Fenster, Böden, Elektro, Sanitär und Heizung wurden 2005 für netto rund CHF 162'000 erneuert. Seit dem Auszug um 2015 wurde nichts mehr investiert. Die Substanz ist massiv gebaut und der Grundriss einfach – rechnen Sie heute aber mit einer umfassenden Sanierung von Heizung, Elektro, Dach, Bad und Gebäudehülle.

Strom: vom Netz getrennt

Die periodische Kontrolle im April 2026 hat die Installation wegen Marderschäden vom Netz getrennt. Die Nullung entspricht dem alten Schema. Vor der Wiederinbetriebnahme ist eine Sanierung der Elektroinstallation nötig – ein Punkt, den Sie mit Ihrem Elektriker oder Bauleiter vor der Besichtigung einplanen sollten.

Dach und Dachgeschoss

Das Dachgeschoss stammt aus dem Ausbau von 1969/70 und wurde 2005 mitrenoviert. Der Marderbefall betrifft Dach und Installationen; das Dach ist auf Schäden zu prüfen, bevor Sie die Sanierungskosten festlegen.

Keine Grundrisspläne

Aktuell liegen keine Grundrisspläne vor – weder aktuelle noch die Ausbaupläne von 1969/70. Die Baupläne von 1951 dienen als Quelle für die Baudaten. Massgebend sind die Verhältnisse vor Ort; wer plant, misst bei der Besichtigung selbst auf oder bringt seinen Planer mit.

Schadstoffe

Bei einem Gebäude von 1952 sind Asbest, PAK und PCB zu erwarten. Ein aktuelles Schadstoffscreening liegt nicht vor; es gehört vor jede Sanierung oder einen Rückbau.

Grundlage dieser Aufstellung sind die Baupläne von 1951, der Gebäudeversicherungsausweis, die Verkehrswertschätzung vom 15.7.2004, die Bauabrechnung vom 15.8.2005, der Kontrollbericht NIV vom 7.4.2026 sowie die Auskünfte der Eigentümerschaft. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 13. September 2026.